Die CARAT Systementwicklungs- und Marketing GmbH & Co. KG veranstaltet in diversen Zeiträumen Gewinnspiele, welche über die Facebook Chroniken der Facebook-Seiten der CARAT ausgetragen werden. Die Gewinnspielteilnahme erfolgt ausschließlich unter den nachfolgenden Bedingungen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.

​§1 Veranstalter und Organisator
Veranstalter des jeweiligen Gewinnspiels ist die CARAT Systementwicklungs- und Marketing GmbH & Co. KG, Am Victoria-Turm 2, 68163 Mannheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRA 701522 (im Folgenden „Veranstalter“ genannt).

§2 Anmeldung
Um am jeweiligen Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer während des im jeweiligen Gewinnspiel abschließend angegebenen Teilnahmezeitraums mit vollständigem Vor- und Zunamen registrierte Benutzer von Facebook sein.

Die Personenangaben der Teilnehmer müssen der Wahrheit entsprechen. Facebook-Nutzer mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen können nicht an dem Gewinnspiel teilnehmen. Alle Teilnehmer können sich unter www.facebook.com kostenlos registrieren, falls sie noch nicht bei Facebook angemeldet sind.

Die Teilnahme an einem Gewinnspiel ist kostenlos und steht nicht im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Ware.

§3 Teilnahmevoraussetzung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab dem 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Teilnahme.

Eine wirksame Teilnahme am Gewinnspiel liegt vor, wenn der Facebook-Nutzer den jeweiligen Gewinnspiel-Post mit der richtigen Antwort bzw. wie darin angegeben kommentiert und den Teilnahmebedingungen entspricht.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Kommentare oder Beschreibungen von Handlungen, bei denen Personen oder Gegenstände zu Schaden kommen, die geltendes Recht verletzen, die beleidigend oder obszön sind.

Jeder Teilnehmer darf nur einmal an dem jeweiligen Gewinnspiel teilnehmen. Eine Mehrfachteilnahme erhöht nicht die Gewinnchance. Jeder Teilnehmer wird nur einmal bei der Gewinnermittlung berücksichtigt.

Mitarbeiter/-innen des Veranstalters, seiner Tochterunternehmen und die jeweiligen Angehörigen der vorgenannten Mitarbeiter sowie Mitbewohner ihres Haushaltes sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind außerdem die für den Veranstalter tätigen Agenturen und deren Angehörige. Ausgeschlossen ist auch die Teilnahme über Gewinnspielvereine, organisierte Gewinnspielgruppen, Klickgemeinschaften oder automatische Dienste.

Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder das Gewinnspiel manipulieren, können von der Teilnahme am Gewinnspiel mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen werden.

Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.

§4 Gewinne, Gewinnermittlung
Unter allen Teilnehmern des jeweiligen Gewinnspiels, die die im Gewinnspiel gestellte/n Frage/n richtig und vollständig beantwortet bzw. den Gewinnspielpost wie darin gefordert kommentiert haben, wird innerhalb von 3 Werktagen nach dem Ende der jeweiligen Teilnahmefrist nach dem Zufallsprinzip jeweils ein Gewinner ermittelt, sofern im entsprechenden Gewinnspiel nichts abweichendes geregelt ist.

Der Gewinner wird unter dem Gewinnspiel-Post mittels eines Administrator-Kommentars unter Nennung seines bei der Teilnahme verwendeten Facebook-Accounts informiert. Meldet sich ein Gewinner per Facebook-Direktnachricht nicht innerhalb von 2 Kalendertagen nach Gewinnmitteilung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Es wird ein neuer Gewinner ermittelt.

Die Art und Menge des Gewinns werden im jeweiligen Gewinnspiel abschließend genannt.

Der Gewinn wird nach Zusendung der Adressdaten an den Gewinner versendet, sofern im Gewinnspiel nichts abweichendes geregelt ist.

Ein Anspruch auf eine Barauszahlung des Gewinns besteht nicht.

Der Anspruch auf den Gewinn ist nicht übertragbar.

Steuern, die auf den Erhalt und/oder die Entgegennahme des Gewinns entfallen, sind vom Gewinner selbst zu tragen.

§5 Einwilligung zur Datenverarbeitung
Die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Voraussetzung für die wirksame Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel. Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel willigt der Teilnehmer in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ggf. in deren Weitergabe an die mit der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels beauftragten oder daran beteiligten Unternehmen ein. Die personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und dienen zur Ermittlung der Gewinner sowie zum Versand des Gewinnes.

Die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber CARAT Systementwicklungs- und Marketing GmbH & Co. KG, Am Victoria Turm 2, 68163 Mannheim, info@carat-gruppe.de, widerrufen werden. Im Übrigen stehen jedem Teilnehmer die Betroffenenrechte gem. Art. 13 II DSGVO (Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, Auskunftsrecht, Recht zur Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung seiner Daten) zu. Zur Ausübung der Betroffenenrechte wendet sich der Teilnehmer an den Veranstalter unter der oben angegebenen Postadresse oder unter info@carat-gruppe.de; Betreff: Datenschutzerklärung. Erfolgt der Widerruf der Einwilligung oder die Ausübung von Betroffenenrechten vor der Auslosung der Gewinne, nimmt der Teilnehmer nicht mehr am Gewinnspiel teil.

Der Veranstalter versichert, dass sämtliche vom Teilnehmer abgegebenen Daten vom Veranstalter nur zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn diese Dritte sind mit der Durchführung bzw. Abwicklung des jeweiligen Gewinnspiels beauftragt oder daran beteiligt. Die personenbezogenen Daten werden nach Beendigung des jeweiligen Gewinnspiels gelöscht.

Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel erklärt sich der Gewinner damit einverstanden, dass sein Name und Foto seiner Person sowie der von ihm verwendete Content (Kommentar oder Foto) im Falle des Gewinns im Internet (z.B. Homepage, Facebook) und/oder in Printmedien veröffentlicht werden dürfen.

§6 Gewähren von Nutzungsrechten
Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter für die in § 5.4. genannten Zwecke an dem vom Teilnehmer verwendeten Content (z.B. Kommentar oder Foto) das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte, aber nicht exklusive Nutzungsrecht ein.

Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber der erforderlichen Rechte an dem geposteten/verlinkten Foto zu sein. Ist der Teilnehmer nicht alleiniger Urheber oder Rechteinhaber, erklärt er ausdrücklich, über die für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlichen Rechte zu verfügen.

Bei der Verwendung eines Bildes ist der Urheber nach gegebener Möglichkeit kenntlich zu machen, soweit dies im Rahmen der konkreten Form der Verwendung tunlich ist.

§7 Beendigung
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und aufgrund rechtlicher oder tatsächlicher Gründe abzubrechen oder zu beenden, beispielsweise wenn aus technischen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann.

Mit Übergabe des Gewinns wird der Veranstalter von jeglichen Pflichten frei.

§8 Haftung und Freistellung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, welche von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, es sei denn, der Auftraggeber hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Im Falle der einfachen Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters der Höhe nach auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- und Rechtsmängel der Gewinne. Es besteht insbesondere kein Anspruch auf Ausgabe eines Ersatzgewinnes.

Der Veranstalter haftet nicht im Fall einer berechtigten Änderung des Gewinnangebots.

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung im Zusammenhang mit oder resultierend aus der Anmeldung von Teilnehmern bei Facebook.

Der Teilnehmer garantiert, dass der von ihm verwendete Content und/oder dessen Veröffentlichung durch den Veranstalter nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die gegen diesen wegen des vom Teilnehmer bereitgestellten Contents aufgrund der Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften -insbesondere wegen eines Verstoßes gegen Schutzrechte Dritter- gestellt werden. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Rechtsverteidigungskosten.

§9 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§10 Sonstiges
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel ist –soweit zulässig vereinbar– Mannheim. Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, ist Gerichtsstand der Wohnort des Verbrauchers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Normen.

Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit ohne Vorankündigung die Teilnahmebedingungen zu ändern.

Falls einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden oder Regelungslücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und die unwirksame Regelung durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Interesse der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

FACEBOOK IST KEIN SPONSOR DES GEWINNSPIELS UND ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG IN BEZUG AUF DIE DURCHFÜHRUNG DES GEWINNSPIELS. MIT DER ZUSTIMMUNG ZU DIESEN BEDINGUNGEN ENTBINDEN SIE FACEBOOK VON JEGLICHER HAFTUNG. SÄMTLICHE VON IHNEN BEREITGESTELLTEN INFORMATIONEN GEHEN AN DEN VERANSTALTER UND NICHT AN FACEBOOK.