
Als eine der größten deutschen Einkaufskooperationen im Autoteilegroßhandel bietet die CARAT Unternehmensgruppe ihren Partnern und Kunden ein Vollsortiment an Original-Ersatzteilen in Erstausrüsterqualität*.
Als „Originalteil“ oder „-ausrüstung“ gilt ein Bauteil dann, wenn es den Spezifikationen und Produktionsnormen entspricht, die der Fahrzeughersteller (OEM) für den Bau des betreffenden Kraftfahrzeugs oder für die Fertigung von Teilen oder Ausrüstungen vorschreibt. Als sogenannte „Originalteile“ können bezeichnet werden:
- In eigener Produktion des OEM hergestellte Komponenten, auf denen in der Regel der OEM sein eigenes Logo anbringt.
- Sogenannte Double-Branding-Teile, Fahrzeugteile, die den Fahrzeugherstellern direkt an das Produktionsband oder als Ersatzteil an deren Vertriebsnetz geliefert werden und bei denen Lieferanten laut Regelung der Aftermarket-GVO ihre eigene Marke neben dem Logo des OEMs anbringen.
- In den sogenannten Aftermarket gelieferte Teile von Zulieferern der Erstausrüstung (OES), die ihre Teile mit ihrer eigenen Marke versehen. Oftmals stammen diese Teile oder Komponenten vom selben Band wie das Teil für die Erstausrüstung der OEMs.
- Teile von Teileherstellern, die zwar keine OES sind, die jedoch exakt nach den Vorgaben (Normen und Spezifikationen) der OEMs herstellen.
*Originalteile gemäß Bestimmungen der Kfz-GVO (EU) Nr. 461/2010 i.V. m. der Leitlinie Rn.19.